sozialpädagogische Familienhilfe
- sozialpädagogische Familienhilfe
-
in
Deutschland praktizierte ambulante Form öffentlicher
Erziehungshilfe, die im Umfeld der
Heimerziehung (
präventiv,
alternativ oder als nachgehende Hilfe) durchgeführt wird und auf eine Stärkung familiärer Eigenkräfte und Selbsthilfekompetenzen zielt. Die sozialpädagogische Familienhilfe entstand vor dem
Hintergrund überbelegter Heime, wurde durch
alternative Kreise angeregt und erstmals 1969 in freier Trägerschaft in Westberlin, nach
Akzeptanz seitens öffentlicher Stellen (vor allem Jugendämter) ab 1977 auch im übrigen
Bundesgebiet angewandt.
Rechtsgrundlagen für die nur mit
Zustimmung der jeweiligen Familie durchführbare sozialpädagogische Familienhilfe sind das
Kinder- und Jugendhilfegesetz, das Bundessozialhilfegesetz sowie das Bürgerliche Gesetzbuch. Hauptanliegen der sozialpädagogischen Familienhilfe ist die Unterstützung sozial benachteiligter Familien und allein erziehender Elternteile, die mit besonderen Problemen der
Versorgung und
Erziehung ihrer Kinder konfrontiert sind und qualifizierte Fremdhilfe benötigen. Dabei handelt es sich häufig um Mütter und Väter, die selbst in schwierigen sozialen Verhältnissen aufgewachsen sind. Erfolgreiche sozialpädagogische Familienhilfe setzt differenzierte sozialpädagogische und -praktische Kenntnisse und Fähigkeiten sowie hohe psychische
Belastbarkeit bei den eingesetzten Familienhelfern voraus. Die bisherigen Erfahrungen
belegen die
Notwendigkeit fest angestellter Familienhelfer, einer besonders strengen Wahrung des Datenschutzes, kontinuierlicher
Supervision und regelmäßiger
Fortbildung der Fachkräfte.
Universal-Lexikon.
2012.
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